Gerade bei dem aufkommenden Frühlingswetter fragen sich viele Menschen, wie es denn nun weiter gehen soll. Tatsache ist, das aktuell die Fallzahlen nicht weiter sinken, Menschen weiter am Virus sterben und alle nicht wissen, ob und wie schnell sich die Mutationen des COVID Virus weiter verbreiten wird.Daher müssen wir auch wir Fußballer weiter verantwortungsvoll mit der Situation umgehen. Aber es gibt einige aktuelle Infos, über die wir Euch informieren wollen:
Einschätzung des Fußball-Verbandes Mittelrhein (FVM)
Unser Vorsitzender Steffen Schwarz hat in dieser Woche an einer Videokonferenz teilgenommen. Hier sein Kurzbericht zu den Ergebnissen:
Beschlüsse konnten in der Sitzung nicht gefasst werden, da auch der Fußball von den Entscheidungen der Politik abhängig ist. Der Kreisvorstand versucht die Hinrunde abzuschließen um die Saison mit Auf- und Absteigern werten zu können. Da die Saison aber bis zum 30.6. beendet werden muss, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dies nicht zu schaffen ist. Falls die Plätze im April oder Mai geöffnet werden könnten, bräuchten die Mannschaften noch min. 2 Wochen Vorlauf, bevor die Punktspielrunde gestartet werden könnte.
Der FC Düren z.B. hat erst 3 Punktspiele absolviert und müsste noch 12 Spiele austragen. Hinzu kommt noch das Risiko, dass komplette Mannschaften in eine zweiwöchige Quarantäne geschickt werden könnten. Die Pokalspiele auf Verbandsebene müssen auch noch ausgetragen werden. Hier sind wir dann auch betroffen, da das „kleine Finale” um den 3. Platz im Kreispokal noch ausgespielt werden muss. Der Gewinner nimmt am Verbandspokal teil wo dann auch noch einige Runden zu spielen sind. Die Endspiele auf Verbandsebene werden im TV übertragen und sind auf den 29. Mai terminiert.
Offener Brief und Umfrage des DFB
Die ab dem 22.02.2021 geltende Coronaschutzverordnung untersagt im § 9 (1) grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung der Nebenräume wie Duschen etc. Sie schafft aber neue Ausnahmen:
1. a): „Ausgenommen von dem Verbot ist (…) der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die (…) gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.“